Welche Voraussetzungen brauche ich und was sind die Vermittlungskriterien für Katzen?
Da unsere Katzen (fast) ausschließlich als Freigängerkatzen vermittelt werden, muss die nächste größere Straße mindestens 100 Meter vom Haus entfernt sein
Uns ist nicht nur an einem schönen, sondern auch an einem langen Leben unserer zur Vermittlung stehenden Samtpfoten gelegen. Wir vermitteln daher unsere Tiere nur in ein Zuhause, das nicht direkt oder in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße liegt, da die Gefahr, überfahren zu werden, zu groß ist. Leider ist eine Katze auch in einer 30er Zone oder in einer ruhigen Seitenstraße nicht 100%ig davor gefeit, in ein Auto zu geraten, aber die Wahrscheinlichkeit ist um ein vielfaches geringer als an einer o.g. Straße.
Die Katzen sollen bestenfalls jederzeit Zugang ins Haus haben. Falls sich die Wohnung im 1. Stock befindet, ist eine sichere Katzenleiter wichtig. Im Idealfall und am unkompliziertesten für Mensch und Tier ist eine Katzenklappe, damit die Katze jederzeit selbständig rein- und rausgehen kann.
Platzkontrollen vor der Vermittlung
Bevor wir unsere lieb gewonnenen Tiere vermitteln, besuchen wir die Interessenten Zuhause, um uns vor Ort einen Eindruck verschaffen zu können. Bei dem persönlichen Kennenlernen finden wir beidseitig heraus, ob die Wohn- und Lebensumstände für das betreffende Tier geeignet sind.
Schutzvertrag und Spende
Wir vermitteln unsere Katzen nur mit Schutzvertrag und gegen eine Spende . Die Spende ist notwendig, da auch wir enorm hohe Tierarztkosten, die wir für die Fund- und teilweise auch Abgabekatzen aufbringen müssen, stemmen müssen. Wir finanzieren uns über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Oberstes Prinzip ist für uns, dass unsere Pflegestellen und Helfer ehrenamtlich arbeiten. Somit kommen sämtlich Gelder zu 100 % den Tieren zugute.
Wir vermitteln nur dann in einen Mehrpersonenhaushalt, wenn alle Familienmitglieder damit einverstanden sind, dass ein neuer Mitbewohner einzieht.
Bei einer Mietwohnung muss vorab abgeklärt werden, ob der Vermieter einverstanden ist, dass eine Katze bei Ihnen einziehen darf.
Wenn Sie sich entscheiden, kleinen Katzen ein neues Zuhause zu schenken, verpflichten Sie sich, die Tiere - egal, ob männlich oder weiblich - im Alter von ca. 6 Monaten kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Wir setzen uns, wie die meisten anderen Tierschutzvereine im Landkreis auch, für den Erlass einer Katzenschutzverordnung (Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht) ein, weil das Katzenelend extrem schlimm ist. Die Tiere leiden wahnsinnig und auch wir Tierschützer kommen ganz oft an unsere Grenzen. Dass alle von uns vermittelten Katzen kastriert werden müssen, ist also selberverständlich. Vor der Kastration dürfen die Tiere nicht nach draußen gelassen werden.
Wenn Sie eine bereits kastrierte Katze aufnehmen, müssen Sie sie 4 - 6 Wochen im Hause lassen, ehe sie das erste Mal nach draußen darf. Dies ist notwendig, damit die Katze eine Bindung zu Ihnen aufgebaut hat und gelernt hat, wo sie jetzt Zuhause ist.