Tierschutz Ring Traunstein e.V. |
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Katzenschutzverordnung – Kastration freilaufender Katzen – die einzige Chance den Tierschutz sinnvoll weiter betreiben zu können |
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Deutschlandweit stehen rund 1.500 Tierauffangstationen vor dem finanziellen Aus,
rund 3.000 Auffangstationen haben einen Aufnahmestopp für Katzen, das Haustier in Not Nr. 1.
Wichtiger denn je ist die Aufklärung über die Notwendigkeit der Kastration aller Freigängerkatzen.
Hier im Vergleich die Zahlen, der durch den Tierschutz-Ring-Traunstein e. V. übernommenen und bezuschussten Kastrationen in den Jahren 2007-2009: |
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Wie man anhand dieser Zahlen sieht, sind die Kosten für Kastrationen in den vergangenen Jahren auch für unseren Verein stetig gestiegen, doch die Spendenbereitschaft in Zeiten der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit lässt leider immer mehr nach.
Eine große Anzahl zugelaufener oder ausgesetzter Tiere konnten wir zum Glück an verantwortungs-bewusste Tierhalter vermitteln. Dennoch scheint unsere Arbeit, dem Elend der alljährlichen Katzenschwemme entgegenzuwirken, wie der Kampf gegen Windmühlen. |
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Das größte Problem: Verwilderte Katzen oder so genannte „frei lebende“ Katzen In deutschen Haushalten leben ca. 7,8 Mio. Katzen. Damit ist die Hauskatze das beliebteste Haustier in Deutschland. Der Ursprung aller frei lebenden Katzen stammt von den in den Haushalten lebenden Freigängerkatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wird. Am Katzenleid sind wir Menschen also selbst schuld! Die PETA macht sich für das Kastrationsgebot stark! Katzenfreunde wissen schon lange um die Probleme der heimatlosen Katzen in Deutschland – häufig leiden die Tiere unter Hunger, Krankheit und Verletzungen, werden oft sogar Opfer von Jägern oder anderen Tierquälern. Eins haben die Tiere gemeinsam: Sie sind die ungewollten Nachkommen unkastrierter Katzen aus Privathaltung oder wurden selbst ausgesetzt. Deshalb setzt PETA Deutschland e.V. nun mit einem neuen Plakat auf die Aufklärung der Menschen, denen das Ausmaß des Katzenleids noch nicht bewusst ist. |
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Begründung 1: Ach, da kommen doch immer wieder welche weg.... Natürlich! Oft unversorgt, parasitenbefallen, halbverhungert und krank vermehren sich Katzen dennoch ungehemmt. Die jungen Kater werden sobald sie Erwachsen werden von den Bestandskatern verjagt, streunen, werden abgeschossen, überfahren oder verhungern. Kätzinnen dürfen bleiben und tragen zur Bestandsexplosion bei. Im schlimmsten Fall wird der „Überschuss“ auch heute noch erschlagen, ertränkt, etc., ohne jedes schlechte Gewissen, denn „das haben wir schon immer so gemacht". Die Leid- und Sterberate bei nicht artgerechter Haltung ist enorm, vielerorts befürchten die Bauern das Aussterben ihrer Hofkatzen, lehnen die Kastration gänzlich ab, weil sie aufgrund von hoher Verendungsrate extrem hohen Bedarf an Nachschub haben. Das Unwort Herbstkatzen schwirrt selbst heute noch in den Köpfen der Menschen herum. Herbstkatzen werden oftmals qualvoll mit langanhaltenden Schmerzen ertränkt, an die Wand geworfen oder lebend in Güllegruben entsorgt!! Gegenargument: Eine artgerecht gehaltene Katze wird durchaus 15-20 Jahre alt, teils auch älter. Kein Bauer braucht somit Angst haben, dass seine Hofhelfer aussterben, wenn er sie artgerecht hält. Tagtäglich schauen wir uns unzählige Höfe an, die Katzenbestände sind dort im Schnitt max. 2 Jahre alt. Was sagt uns diese Tatsache? Begründung 2: Kastrierte Katzen fangen keine Mäuse… Gegenargument: Bauern, die Angst vor Katzenmangel oder Mäuseüberschuss haben, sei gesagt: Ein gesunder, gut versorgter, kastrierter, entwurmter und entflohter Katzenbestand fängt nicht nur genau so viele (oder mehr) Mäuse wie unkastrierte Tiere. Die Tiere streunen nicht, leben länger und bleiben am Hof!! |
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Die Folge: streunende Katzen, die sich trotz Hunger, Krankheit und Verletzungen unkontrolliert fortpflanzen und unter zum Teil erbärmlichen, tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen müssen. Ein großer Teil der lästig gewordenen Tiere verhungert. Oder sie sterben an unbehandelten Krankheiten wie zum Beispiel der Katzenseuche und dem Katzenschnupfen. Die überlebenden Katzen verwildern meist. Verwilderte, unkastrierte Katzen machen sich durch ihr Geschrei bei Rivalitätskämpfen und der darauf folgenden Paarung, sowie dem Markieren ihres Reviers mit unangenehm riechenden Urin, nicht gerade beliebt und werden häufig verjagt. Doch durch das Verjagen sind sie nicht aus der Welt und tragen anderswo zu weiterem Nachwuchs bei. Unkastrierte Kater haben ein viel größeres Revier, als ihre kastrierten Artgenossen! Bedingt durch ihren Trieb, rennen sie kopflos und ohne Vorsicht auch über viel befahrene Straßen! Die meisten toten Tiere, die man auf der Straße sieht, gibt es während der Paarungszeit!!
Obwohl engagierte Bürgerinnen und Tierschutzorganisationen großflächig versuchen, Katzen zu kastrieren, sind unsere Bemühungen vielerorts nicht ausreichend und können eine weitere Vermehrung der Katzen nicht wirkungsvoll und dauerhaft verhindern. Hier können Sie helfen: Das Motiv mit dem Titel „Katzen-Jammer muss nicht sein“ kann man kostenlos als Poster oder Flyer herunterladen, ausdrucken und aufhängen – beim Tierarzt, im Tierheim oder auch im örtlichen Supermarkt! www.katzenschutzverordnung.de - Downloadbereich für Katzenfreunde Die Zukunft, wenn wir nichts ändern: Bisher kennen wir es nur vom Urlaub im Ausland: erbarmungswürdige, abgemagerte, streunende Katzen, verkommene und halb verhungerte Geschöpfe, geplagt von Krankheiten, befallen von Parasiten und Krankheiten. Doch auch in Deutschland könnten streunende Katzen in Zukunft bald zum Straßenbild gehören, wenn nicht bald geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Tierschützer sprechen bereits jetzt von über acht Millionen Katzen in Deutschland. Die Emotionen der Menschen reichen von großem Mitleid bis zu tiefster Verärgerung mit Tötungsabsichten. Tiere lieben reicht nicht - wir müssen ihnen auch helfen, aber richtig!! Es ist bereits 5 nach 12 ! Füttern allein ist nicht die ausreichende Hilfe, das ist zwar gut gemeint und wichtig, aber kurzsichtig. Es gibt für Tierfreunde nur einen Weg, das Katzenelend kontinuierlich zu mindern: Wir müssen verantwortungsbewusst dafür sorgen, dass sich frei lebende, aber auch im Haus gehaltene Katzen nicht weiter unkontrolliert vermehren. Daher unser eindringlicher Appell: Lassen Sie Ihre Katze oder Ihren Kater rechtzeitig kastrieren! Für den Tierarzt ist die Kastration ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt wird. Der Tierarzt entfernt bei der Katze die Eierstöcke und beim Kater die Hoden. Für Katze und Kater ist dieser Eingriff meistens nach ein bis zwei Tagen vergessen. Die Sterilisation ist nicht mehr indiziert; nur durch eine Kastration wird eine Katze nicht mehr rollig und markiert kein Kater mehr mit übel riechendem Urin. Das Gerücht, eine Katze könne erst kastriert werden, nachdem sie einmal geworfen habe, hält sich leider hartnäckig. Diese Behauptung entbehrt jedoch jeglicher Grundlage und entspricht nicht den Tatsachen. Um konsequent das Katzenelend einzudämmen, sollten die Tiere bereits vor der Geschlechtsreife (die meist um den 6. Lebensmonat eintritt) kastriert werden. Sollten Sie Besitzer eines unkastrierten Katers sein, bedenken Sie bitte, dass auch Ihr Kater möglicherweise auf seinen nächtlichen Streifzügen das Katzenelend vergrößert. |
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Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen
Politische Regelungen sind daher dringend erforderlich. Und darum setzen wir uns für die Einführung obligatorischer Kastrations- und Kennzeichnungsprogramme für Freigängerkatzen auf kommunaler Ebene ein. Dadurch könnte die Vermehrung von Katzen deutlich eingedämmt und zudem die Besitzer von entlaufenen oder ausgesetzten Tieren einfacher ermittelt werden. Wir fordern, das Aufheben der Unterscheidung zwischen Fund- und herrenlosen Tieren, die zumeist zu Lasten der Tiere und Tierschutzorganisationen geht. Bislang kommen die Kommunen in der Regel nur für verlorene oder entlaufene Tiere, sogenannte Fundtiere, auf. Herrenlose Tiere werden dagegen ihrem Schicksal, beziehungsweise ehrenamtlichen Helfern überlassen. Tierheime müssen Aufnahmestopps verhängen, da sie überfüllt sind und keine zusätzlichen Tiere mehr versorgen und vermitteln können. Fachgerechte Kastration (mit Billigung der Eigentümer oder nötigenfalls durch Verfügung der Amtsveterinäre)ist weder Tierquälerei noch unnatürlich. Es ist in vielen Fällen der einzige Weg, für diese Tiere Tierschutz zu betreiben. Daher unterstützen wir die Forderung nach flächendeckender Kastrationsverpflichtung für Freigängerkatzen und die Katzenschutzverordnung! Die von den Verantwortlichen künstlich heraufbeschworenen Brennpunkte sind durch das Ehrenamt und den Steuerzahler nicht mehr hinzunehmen und zu schultern. Das Kastrieren von Tieren ist nach § 6 TSchG zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt. Die Bundestierärztekammer - Tierschutzausschuss fordert Gemeinden und Landkreise auf, zur Behebung der Überpopulation freilebender Katzen die Kastrationspflicht einzuführen und empfiehlt der Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes das Kennzeichnungs- und Kastrationsgebot aufzunehmen. Diese Maßnahme müsste allerdings schnellstens greifen, da Tierschützer personell und finanziell überfordert sind, das Katzenelend wirksam zu bekämpfen. Auf Initiative der Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung haben sich mehr als 35.000 Tierliebhaber, darunter Prominente, Tierschutzvereine, Bundestierärztekammer, Vertreter der Ordnungs- und Veterinärbehörden, Politiker, Tierschutzdachverbände wie DKV, Aktion Tier, Deutscher Tierschutzbund, der bayerische Landesjagdverband, Radio- und Fernsehsender oder auch die weltweit agierende Tierschutzorganisation PETA stark gemacht und aktiv zum Katzenschutz bekannt. Die Katzenschutzverordnung beinhaltet, dass Katzen ab dem 5. Lebensmonat unfruchtbar gemacht werden müssen, nur auf entsprechenden Antrag von verantwortungsvollen Tierhaltern, dürfen Nachkommen gezüchtet werden. In Paderborn, als erster Stadt in Deutschland, wird seit dem 22.08.2008, aufgrund einfacher Erweiterung der Stadtsatzung (Ordnungsbehördengesetz, OBG) effizienter Katzenschutz eingeleitet. Jede freilaufenden Katze muss somit kastriert, gekennzeichnet und kostenfrei registriert sein. Der dortige Amtsveterinär hat diesen kleinen Schritt mit hervorragend guten Auswirkungen in Kooperation mit dem hiesigen Tierschutz, den Ordnungsbehörden, der Politik und schlussendlich dem Stadtrat durchgesetzt. Jeder Stadtrat/Gemeinderat in unserem Land, kann diesen kleinen Schritt durchführen, deutschlandweit sind die Räte von Tierfreunden dazu aufgefordert. Tierschützer bundesweit zollen Herrn Dr. Lang aus Paderborn großen Dank für seinen mutigen und engagierten Einsatz, der über Dienst nach Vorschrift hinaus geht. Unser Nachbarland Österreich hat sich bereits vor Jahren diesem brisanten Thema gestellt und am 01.01.2005 eine bundesweite Lösung per Gesetz gefunden. Kein Bauer oder sonstige leidproduzierende Quelle darf mehr Katzen produzieren, um die er sich nicht nachhaltig und nach dem Tierschutzgesetz kümmert. Gerade in Ländern, in denen die Landwirtschaft einen tragenden Wirtschaftsfaktor darstellt, ist ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot unerlässlich, wenn man bedenkt, dass auf den landwirtschaftlichen Höfen die meisten Katzen geboren werden. Auch die gesetzeswidrige Sortierung, ein Welpe wird der Mutterkatze gelassen, die restlichen werden getötet ist unhaltbar und darf von der Politik so nicht mehr durch wegschauen geduldet werden. Die nicht artgerecht gehaltenen Tiere, die zum Überleben abwandern, stellen andernorts das nächste Problem dar. Fundkatzen soweit das Auge reicht. Die Verantwortung für diese Tiere dürfen dem Steuerzahler nicht länger aufgebürdet werden. Die Verantwortlichen müssen nötigenfalls per Gesetz zur Verantwortung angehalten werden. Der Handlungsbedarf ist deutschlandweit gegeben, denn mehr als 90% der über 3.000 Tierauffangstationen in Deutschland hat ein Aufnahmestopp für Katzen. Mehr als 50% der Auffangstationen droht das finanzielle und kräftemäßige Aus! |
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